Ab dem 11. September 2026 gilt laut Artikel 14 des Cyber Resilience Act für Hersteller von Hardware- und Softwareprodukten, die in der EU verkauft werden, eine 24-Stunden-Frist.
Unternehmen jeder Größe können sich jetzt beim Fraunhofer-Test- und Beratungszentrum für Quantencomputing mit ihren Anwendungen für einen Einstieg ins Quantencomputing bewerben.