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Received yesterday — 20. April 2026

Unter 10 Euro: Monatlich kündbarer 40-GB-Tarif im Vodafone 5G-Netz

20. April 2026 um 12:20
Schnäppchen, Rabattaktion, Deals, Mobilfunk, sale, Angebote, Sonderangebote, Vodafone, Tarife, Freenet, Crash, Klarmobil Die Klarmobil-Tochter Crash reduziert die Preise für ihre 5G-Tarife im Vodafone-Netz. Die monatlich kündbaren Allnet-Flats starten bei 9,99 Euro für 40 Gigabyte Datenvolumen. Für 11,99 Euro erhalten Nutzer dauerhaft sogar 100 Gigabyte. (Weiter lesen)
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Geld zurück bei schlechtem Netz: Wer macht wirklich 30 Messungen?

16. April 2026 um 11:00

Der Beitrag Geld zurück bei schlechtem Netz: Wer macht wirklich 30 Messungen? erschien zuerst beim Online-Magazin BASIC thinking. Über unseren Newsletter UPDATE startest du jeden Morgen bestens informiert in den Tag.

Kein Netz Funkloch kein Empfang Preisnachlass Erstattung Geld zurück Internet Mobilfunk

Wer regelmäßig schlechten Handyempfang durch Lücken im Netz hat, soll von Mobilfunkanbietern künftig einfacher Geld zurückbekommen oder schneller aus seinem Vertrag kommen können. Das ist zumindest die Idee der Bundesnetzagentur. Kritiker halten die neuen Regeln aber für kaum praxistauglich und für zu lasch. Eine kommentierende Analyse.

Geld zurück bei schlechtem Netz: Das plant die Bundesnetzagentur

  • Die Bundesnetzagentur hat eine Allgemeinverfügung zu den Minderleistungsregelungen für Mobilfunk-Internetzugänge sowie konkrete Vorgaben zum Nachweis veröffentlicht. Die Idee: Verbraucher sollen bei schlechtem Handynetz künftig einfacher gegen Mobilfunkanbieter vorgehen können. Sie sollen Tests durchführen, um vorzeitig aus einem Vertrag herauszukommen oder um weniger zu zahlen.
  • Wie hoch Preisminderungen genau ausfallen, muss jeder mit seinem Provider klären – oder man muss notfalls vor Gericht ziehen. In Gebieten mit hoher Haushaltsdichte wie Städten dürfen Verbraucher sich beschweren und Preisminderungen geltend machen, wenn ihre Internetgeschwindigkeit dauerhaft unter 25 Prozent der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit liegt. Für Gebiete mit mittlerer Haushaltsdichte gilt dies, wenn weniger als 15 Prozent erreicht werden, während in Regionen mit niedriger Haushaltsdichte eine Beschwerde möglich ist, sobald die Geschwindigkeit dauerhaft unter zehn Prozent der vereinbarten Maximalleistung fällt.
  • Insgesamt 30 Messungen an fünf verschiedenen Tagen sind nötig, um bei einem Anbieter Beschwerde einzureichen. Diese können ab dem 20. April 2026 über eine Breitbandmessung-App der Bundesnetzagentur durchgeführt werden. Laut Vorschlag müssen die entsprechenden Mindestgeschwindigkeiten an drei Tagen mindestens einmal erreicht werden. Sollten die notwendigen Nachweise bereits nach drei Messtagen vorliegen, endet die Messkampagne vorzeitig.

Ein guter Ansatz mit zu laschen Schwellen

Das Grundprinzip des Vorschlags der Bundesnetzagentur ist begrüßenswert und richtig. Denn: Wer für schnelles Netz zahlt, sollte bei Funklöchern oder einer geringeren Leistung als versprochen nicht den vollen Preis schlucken müssen. Dass die Bundesnetzagentur hier nachschärft, war lange überfällig.

Doch Verbraucherschutz endet nicht am Sendemast. Indes: Die vorgeschlagenen Schwellen wirken wie aus einer Welt der 1990er-Jahre, in der „irgendwie online“ schon als Erfolg galt. Will heißen: Wenn in ländlichen Regionen faktisch nur ein Zehntel der versprochenen Leistung nötig ist, wird aus Kontrolle schnell ein Kulanz-Geschenk an die Mobilfunk-Anbieter.

Natürlich sind auch die Provider nicht an allem Schuld und vor jeder Widrigkeit gefeit. Aber wer 200 Mbit/s verspricht, sollte doch zumindest ansatzweise an diesem Leistungsversprechen kratzen. Oder: einfach mal kleinere Mbit/s backen und vorab prüfen. Um es kurz zu machen: Die Ansätze der Bundesnetzagentur sind zwar löblich, die Prüfungen aber viel zu bürokratisch und die Schwellen zu lasch.

Stimmen und Kritik

  • Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, in einem Statement: „Unsere Regelungen konkretisieren eine Minderleistung im Mobilfunk. Mit unserem Messtool können Verbraucherinnen und Verbraucher prüfen und nachweisen, ob die Qualität ihres Mobilfunk-Internetzugangs erheblich von dem abweicht, was im Vertrag als Maximalleistung vereinbart worden ist. So können sie Minderungs- oder Sonderkündigungsrechte gegenüber ihrem Anbieter geltend machen.“
  • Felix Flosbach von der Verbraucherzentrale NRW kritisierte gegenüber der Deutschen Presseagentur (dpa): „Im schlimmsten Fall müssen Mobilfunkanbieter lediglich zehn Prozent der vertraglich vereinbarten Maximalgeschwindigkeit liefern, ohne dass dies Konsequenzen hat. Das ist aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW kein ausgeglichenes vertragliches Verhältnis mehr zwischen Anbietern und Kunden.“
  • Frederic Ufer, Geschäftsführer des Branchenverbandes VATM, moniert, dass der politisch beschlossene Minderungsanspruch „kaum praxistauglich“ sei: „Unter dem Strich kann ein gesetzlich verankerter Minderungsanspruch kein praxistaugliches Instrument für mehr Verbraucherschutz sein, sondern er bleibt lediglich ein weiteres bürokratisches Ungetüm.“

Werden die neuen Regeln im Alltag überhaupt genutzt?

Entscheidend wird sein, ob die neuen Regeln im Alltag überhaupt genutzt werden. Denn 30 Messungen könnten viele mehr abschrecken, als dass sie genutzt werden. Doch Verbraucherschutz darf nicht mit der Geduld der Nutzer konkurrieren.

Für Anbieter könnten die Vorschläge der Bundesnetzagentur derweil ein stiller Anreiz sein, besonders auffällige Mobilfunklücken zu schließen. Weniger aus Einsicht, sondern vielmehr, um Ärger zu vermeiden. Hier und da können die neuen Regeln offenlegen, wo wirkliche schwarze Funklöcher die Leistung einsaugen.

Doch ein solcher Effekt ist keineswegs garantiert. Vor allem dann nicht, wenn die Schwellen so gering bleiben oder zu wenige Leute messen. Denn damit verpufft der gewünschte Druck auf die Provider schnell. Langfristig dürfte die Debatte damit alles andere als beendet sein.

Die ohnehin schon geringen Grenzwerte werden mit dem 5G-Ausbau und steigenden Erwartungen nämlich schnell weiter auseinanderklaffen. Die nächste Runde um echte Netzqualität ist damit eigentlich schon seit gestern vorprogrammiert.

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Vodafone Freunde werben Freunde: Bis zu 210 Euro Prämie für jede Empfehlung sichern

10. April 2026 um 16:00

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Vodafone Freunde werben

Wer einen Vodafone GigaZuhause Kabel-Tarif empfiehlt, kann jetzt richtig profitieren: Das Freunde-werben-Freunde-Programm belohnt jede erfolgreiche Empfehlung mit attraktiven Prämien – und das sogar, wenn man selbst kein Vodafone-Kunde ist! Wir zeigen dir alles was du machen musst, um bis zu 210 Euro Prämie für jede Empfehlung zu bekommen.

Empfehlungen lohnen sich – vor allem, wenn Vodafone sie mit bis zu 210 Euro pro erfolgreicher Empfehlung vergütet. Das Vodafone Freunde-werben-Freunde-Programm setzt neue Maßstäbe für alle, die ihr Netzwerk nutzen und dabei ganz einfach ihre Haushaltskasse aufbessern möchten.

Empfehlen und Prämie kassieren: So funktioniert das Vodafone Empfehlungsprogramm

Das Vodafone Empfehlungsprogramm ist denkbar einfach: Wer einen GigaZuhause Kabel-Tarif weiterempfiehlt und Freunde, Familie oder Bekannte zum Abschluss bringt, erhält eine attraktive Geldprämie. Besonders interessant: Die Teilnahme ist nicht an einen bestehenden Vodafone-Vertrag gebunden. Jeder kann teilnehmen und verdienen.

Die Abwicklung ist unkompliziert: Über die offizielle Landingpage lässt sich in wenigen Schritten eine Empfehlung aussprechen. Nach erfolgreichem Vertragsabschluss und Ablauf der Widerrufsfrist wird die Prämie direkt an den Empfehler ausgezahlt.

Jetzt Vodafone Freunde werben & Prämie sichern

Bis zu 210 Euro für jede erfolgreiche Empfehlung – Staffelung der Prämien

Die Prämienhöhe richtet sich nach der Anzahl der erfolgreichen Empfehlungen und dem gewählten Kabel-Tarif. Besonders lukrativ sind die GigaZuhause Cable Tarife. Hier die Staffelung für den Empfehlenden:

  • 1. Erfolgreiche Empfehlung: 180 Euro
  • 2. Erfolgreiche Empfehlung: 195 Euro
  • ab der 3. Erfolgreichen Empfehlung: jeweils 210 Euro

Die Aktion gilt für folgende GigaZuhause Kabel-Tarife:

  • GigaZuhause 50 Cable
  • GigaZuhause 150 Cable
  • GigaZuhause 300 Cable
  • GigaZuhause 600 Cable
  • GigaZuhause 800 Cable
  • GigaZuhause 1000 Cable

Für die ersten beiden Empfehlungen steigt die Prämie jeweils an, ab der dritten Empfehlung winken dauerhaft 210 € pro erfolgreichem Abschluss. Wer also sein Netzwerk clever nutzt, kann die Prämien schnell aufsummieren.

Flexibel und einfach: Jeder kann Vodafone weiterempfehlen

Ein besonderer Vorteil: Nicht nur Bestandskunden profitieren vom Empfehlungsprogramm. Auch wer selbst kein Vodafone-Kunde ist, kann Freunde, Familie oder Bekannte werben und die Prämie kassieren. Das ist auf dem deutschen Telekommunikationsmarkt eine Besonderheit und senkt die Einstiegsschwelle für alle, die ihr Netzwerk aktivieren möchten.

Die Prämien gelten ausschließlich für den Empfehlenden. Das macht das Angebot besonders attraktiv für alle, die gezielt Freunde oder Bekannte mit stabilem und schnellem Internet versorgen und dabei selbst profitieren möchten.

Warum sich die Vodafone Weiterempfehlung besonders jetzt lohnt

Die aktuelle Aktion läuft noch bis zum 20. April. In diesem Zeitraum sind die Prämien für die GigaZuhause Kabel-Tarife besonders hoch. Wer jetzt startet, kann also besonders schnell von den Vorteilen profitieren. Gerade in Zeiten steigender Kosten ist das eine willkommene Möglichkeit, das eigene Einkommen nebenbei zu erhöhen.

Ob als Nebenverdienst, Unterstützung für Freunde beim Tarifwechsel oder als cleverer Tippgeber – das Vodafone Empfehlungsprogramm ist flexibel, transparent und schnell erklärt.

Jetzt Freunde empfehlen und Prämie sichern

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Digitalminister Karsten Wildberger: “Mit erhobenem Zeigefinger erklären, warum KI wunderbar ist, funktioniert nicht”

01. April 2026 um 08:00
Ein junges Digitalministerium und eine Agenda, die von Mobilfunk an Bahnstrecken bis zu KI-Förderung reicht: Im Gespräch mit den t3n-Chefredakteuren spricht Digitalminister Karsten Wildberger über den Zustand der deutschen Digitalisierung, KI in der Verwaltung und seine Vision einer digitalen Brieftasche.weiterlesen auf t3n.de

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