One UI 8.5: Diese S26-Features kommen für ältere Galaxy-Smartphones



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Das sind gute Nachrichten für Besitzer der Galaxy-S24-Serie, die nicht auf ein Galaxy S26 umgestiegen sind. Samsung integriert mit dem kommenden Software-Update auf One UI 8.5, das auf Android 16 basiert, vier zentrale KI-Funktionen in die Vorgängermodelle. (Weiter lesen) 
Seit Jahren wachsen die Bildschirme von Smartphones. Scheinbar wünschen sich viele Nutzer kompakte Geräte zurück, doch die Hersteller gehen andere Wege. Nun äußert sich Samsung zu den Gründen für das Ende kompakter Galaxy-Handys. (Weiter lesen)
Apple arbeitet an seiner nächsten Smartphone-Generation. Jetzt sollen die neuen Farbvarianten des iPhone 18 Pro aufgetaucht sein. Apple setzt demnach wohl erneut auf kräftige Anstriche. Das iPhone Fold/Ultra soll hingegen in natürlicherem Gewand daherkommen. (Weiter lesen)
Die nächste Generation von Smartphone-Prozessoren auf Basis der 2-Nanometer-Fertigung könnte für viele Hersteller deutlich eingeschränkter verfügbar sein als bislang erwartet. Denn die Produktion bei TSMC läuft mit Hindernissen an. (Weiter lesen)
Android 17 bringt Pixel-Smartphones mehr Datenschutz und flüssigere Abläufe durch strenge Speicherlimits. Während Anwender von einer längeren Akkulaufzeit profitieren, bedeutet das Update für App-Entwickler spürbaren Anpassungsaufwand. (Weiter lesen) 

Der Beitrag Geld zurück bei schlechtem Netz: Wer macht wirklich 30 Messungen? erschien zuerst beim Online-Magazin BASIC thinking. Über unseren Newsletter UPDATE startest du jeden Morgen bestens informiert in den Tag.

Wer regelmäßig schlechten Handyempfang durch Lücken im Netz hat, soll von Mobilfunkanbietern künftig einfacher Geld zurückbekommen oder schneller aus seinem Vertrag kommen können. Das ist zumindest die Idee der Bundesnetzagentur. Kritiker halten die neuen Regeln aber für kaum praxistauglich und für zu lasch. Eine kommentierende Analyse.
Das Grundprinzip des Vorschlags der Bundesnetzagentur ist begrüßenswert und richtig. Denn: Wer für schnelles Netz zahlt, sollte bei Funklöchern oder einer geringeren Leistung als versprochen nicht den vollen Preis schlucken müssen. Dass die Bundesnetzagentur hier nachschärft, war lange überfällig.
Doch Verbraucherschutz endet nicht am Sendemast. Indes: Die vorgeschlagenen Schwellen wirken wie aus einer Welt der 1990er-Jahre, in der „irgendwie online“ schon als Erfolg galt. Will heißen: Wenn in ländlichen Regionen faktisch nur ein Zehntel der versprochenen Leistung nötig ist, wird aus Kontrolle schnell ein Kulanz-Geschenk an die Mobilfunk-Anbieter.
Natürlich sind auch die Provider nicht an allem Schuld und vor jeder Widrigkeit gefeit. Aber wer 200 Mbit/s verspricht, sollte doch zumindest ansatzweise an diesem Leistungsversprechen kratzen. Oder: einfach mal kleinere Mbit/s backen und vorab prüfen. Um es kurz zu machen: Die Ansätze der Bundesnetzagentur sind zwar löblich, die Prüfungen aber viel zu bürokratisch und die Schwellen zu lasch.
Entscheidend wird sein, ob die neuen Regeln im Alltag überhaupt genutzt werden. Denn 30 Messungen könnten viele mehr abschrecken, als dass sie genutzt werden. Doch Verbraucherschutz darf nicht mit der Geduld der Nutzer konkurrieren.
Für Anbieter könnten die Vorschläge der Bundesnetzagentur derweil ein stiller Anreiz sein, besonders auffällige Mobilfunklücken zu schließen. Weniger aus Einsicht, sondern vielmehr, um Ärger zu vermeiden. Hier und da können die neuen Regeln offenlegen, wo wirkliche schwarze Funklöcher die Leistung einsaugen.
Doch ein solcher Effekt ist keineswegs garantiert. Vor allem dann nicht, wenn die Schwellen so gering bleiben oder zu wenige Leute messen. Denn damit verpufft der gewünschte Druck auf die Provider schnell. Langfristig dürfte die Debatte damit alles andere als beendet sein.
Die ohnehin schon geringen Grenzwerte werden mit dem 5G-Ausbau und steigenden Erwartungen nämlich schnell weiter auseinanderklaffen. Die nächste Runde um echte Netzqualität ist damit eigentlich schon seit gestern vorprogrammiert.
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