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Datenschutz als Innovationsbremse? Forscher zerlegen DSGVO-Narrativ

19. September 2026 um 06:00

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Datenschutz Europa Internet DSGVO

Datenschutz gilt in Europa oft als Bremse für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit. Doch eine neue Analyse des Fraunhofer ISI will das Gegenteil beweisen. Demnach sei weniger die Regulierung selbst entscheidend als ihre konkrete Ausgestaltung, wodurch Datenschutz zum Standortvorteil werden könne.

Seit dem Jahr 2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Europa und regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten. Seither gibt sie beispielsweise für Unternehmen klare Regeln zur Datenverarbeitung vor, sorgt aber auch immer wieder für kontroverse Debatten.

Denn während die DSGVO Bürgern weitreichende Rechte für den Umgang mit ihren Daten einräumt, wird sie zugleich immer wieder als Hemmnis für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit kritisiert.

Eine aktuelle Analyse, die unter Leitung des Fraunhofer ISI entstanden ist, stellt diese einfache Gegenüberstellung infrage und zeigt, dass nicht Datenschutz an sich zum Standortnachteil werden muss. Vielmehr könnten vor allem unklare Vorgaben oder fehlende Rechtssicherheit Innovationsprozesse erschweren.

DSGVO: Datenschutz muss keine Innovationsbremse sein

Das Policy Paper „Innovation, Wettbewerb und Werteorientierung“ ist im Rahmen der Plattform Privatheit entstanden. Diese wird vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt gefördert und vom Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung (ISI) sowie dem Wissenschaftlichen Zentrum für Informationstechnik-Gestaltung an der Universität Kassel koordiniert.

Die Plattform untersucht interdisziplinär Fragen rund um Privatheit und Datenschutz in der digitalen Welt. Für das aktuelle Policy Paper haben die Wissenschaftler die vorhandene empirische Forschung analysiert und erarbeitet, wie sich Datenschutz und digitale Innovation in Europa besser miteinander verbinden lassen.

Die aktuelle Forschung zeige, dass Datenschutz nicht grundsätzlich ein Hemmnis für Innovation bedeutet. Gleichzeitig würden hohe Datenschutzstandards aber auch nicht automatisch Wettbewerbsvorteile schaffen. Die Auswirkungen hängen demnach stark von Branche, Unternehmensgröße und Innovationstyp ab.

Denn vor allem für kleine und junge Unternehmen bringen die Vorgaben meist große bürokratische und organisatorische Hindernisse mit sich. „Der damit verbundene zusätzliche Aufwand trifft jedoch vor allem in Europa dominierende mittelständische Unternehmen, die über weniger Ressourcen verfügen“, erklärt Michael Friedewald, Koordinator der Plattform Privatheit vom Fraunhofer ISI.

Plattform-Privatheit fordert mehr Rechtssicherheit

Dabei entstünden laut den Forschern viele Herausforderungen weniger durch die DSGVO selbst. Vielmehr seien dafür „unterschiedliche Auslegungen, mangelnde Harmonisierung und bürokratische Verfahren“ verantwortlich.

„Die Debatte wird häufig so geführt, als müssten sich Europa und Deutschland zwischen Datenschutz und Innovation entscheiden“, so Friedewald. „Die wissenschaftlichen Fakten führen jedoch zu einem differenzierteren Blick: Entscheidend sind Rechtssicherheit, praxistaugliche Verfahren und eine innovationsfreundliche Umsetzung bestehender Regelungen.“

Daher fordern die Autoren unter anderem, kleinere Unternehmen durch risikobasierte Ansätze zu entlasten. Dafür müsse unter anderem Datenschutz- und Industriepolitik besser verzahnt werden.

„Europa wird im internationalen Wettbewerb nicht erfolgreicher, indem es eigene Werte aufgibt“, erklärt Friedewald. „Reformbedarf besteht vielmehr bei der praktischen Umsetzung: Verfahren müssen einfacher, Regelungen einheitlicher ausgelegt und insbesondere kleine und mittlere Unternehmen gezielt entlastet werden, ohne das Schutzniveau abzusenken.“

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ChatGPT-Chats sind nicht privat! Fremde Menschen können mitlesen

18. September 2026 um 11:00

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ChatGPT Chats privat OpenAI Mitarbeiter Menschen mitlesen

Wer ChatGPT als Lebenscoach, Hausaufgabenhilfe oder digitalen Berater nutzt, teilt oft sehr persönliche Informationen. Was viele nicht wissen: OpenAI lässt im Rahmen von „Project Lily“ Freiberufler echte Nutzer-Chats lesen, um den Chatbot weniger unterwürfig und sicherer zu machen. Interne Dokumente zeigen, wie der Prozess abläuft. Warum die Grenze zwischen Produktverbesserung und Datenschutz dabei zunehmend verschwimmt. Eine kommentierende Analyse.

„Project Lily“: OpenAI-Mitarbeiter lesen private ChatGPT-Chats

  • ChatGPT hat weltweit mittlerweile über 900 Millionen wöchentlich aktive Nutzer. Viele nutzen den Chatbot aber nicht, um E-Mails zu verfassen oder sich Inspiration für neue Ideen und Projekte einzuholen. Einer Studie von OpenAI zufolge handelten allein im Juni 2025 fast drei Viertel aller Konversationen von Themen außerhalb des Berufslebens. Rund 28 Prozent der Nutzer stellten beispielsweise Alltagsfragen oder verlangten nach Tipps zu Hausaufgaben. Pikant: Viele vertrauen ChatGPT dafür auch persönliche Informationen an. Laut OpenAI-Chef Sam Altman würden vor allem Menschen im Alter zwischen 20 und 40 den Bot sogar als so etwas wie einen Lebenscoach ansehen.
  • Wie das Magazin 404 Media (€) unter Berufung auf interne OpenAI-Unterlagen berichtet, sehen immer mehr menschliche Auftragnehmer des Unternehmens persönliche ChatGPT-Chats von Nutzern ein. Ziel von „Project Lily“ sei, den Chatbot weniger unterwürfig und weniger menschlich zu machen. Dazu prüfen überwiegend freiberufliche Mitarbeiter reale Konversationen zwischen Nutzern und ChatGPT im Rahmen eines dreistufigen Prozesses. Sie checken zunächst die Eingabe, versuchen dann die vermeintliche Absicht zu eruieren und bewerten anschließend die Antwort von ChatGPT. Das Ziel von OpenAI: Antworten sollen klug, aber bescheiden klingen – etwa ohne zu viele Emojis oder Schmeicheleien.
  • OpenAI zufolge sollen die Maßnahmen ChatGPT zudem sicherer machen. Vor allem das Modell GPT-4o, das mittlerweile abgeschaltet wurde, servierte regelmäßig vermeintlich einfühlsame und möglichst menschliche Antworten. Die Folge: Die KI agierte wie ein Ja-Sager, machte Nutzern Komplimente und stimmte ihnen übermäßig oft zu. Viele waren davon schlichtweg genervt. Andere waren enttäuscht bis verärgert, nachdem GPT-4o der Stecker gezogen wurde, was eine gewisse emotionale Abhängigkeit offenbart. Problem: Das Modell verharmloste sogar potenziell gefährliche Vorhaben. In den USA haben bereits mehrere Familien OpenAI verklagt, da sie ChatGPT eine Mitschuld an Suizidfällen geben.

Warum dein ChatGPT-Chat kein Vier-Augen-Gespräch ist

Die Tatsache, dass fremde Menschen Chats von ChatGPT-Nutzern lesen, muss nicht zwangsläufig ein Problem sein. Problematisch ist aber durchaus, dass viele davon nichts wissen; auch weil OpenAI es nicht klar kommuniziert. Bei Social Media ist menschliche Moderation indes längst Teil des Geschäftsmodells und wird von vielen Nutzern sogar eingefordert.

Bei KI hingegen entsteht durch die persönliche Ansprache schnell der Eindruck einer privaten Konversation. Oder: Im Gegensatz zu öffentlichen Social-Media-Beiträgen geht man nicht unbedingt davon aus, dass persönliche Chats von fremden Menschen mitgelesen werden können.

Hinzu kommt, dass seit Beginn des KI-Hypes ein gefühlt immer geringeres Verständnis für Datenschutz herrscht. Das ist zumindest mein Eindruck. Denn Smart Glasses wie von Meta, die ständig alles filmen können, Smartwatches, die dauerhaft mithören, und KI-Agenten, die auf Bankkonten, E-Mails und Kalender zugreifen, verschieben die Grenzen zwischen Privatsphäre und der Digitalisierung immer weiter.

Oder: Ist uns Datenschutz so egal geworden? Je mehr KI über uns weiß und je natürlicher sie mit uns spricht, desto größer wird die Diskrepanz zwischen gefühlter Vertraulichkeit und tatsächlicher Datenverarbeitung. Dass OpenAI derweil persönliche Informationen vor einer Prüfung herausfiltern und schwärzen will, ist zwar gut, sollte aber auch absoluter Mindeststandard sein.

Problem: Ein Filter für Inhalte ist keine magische Datenschutz-Firewall, sondern hat Löcher wie ein Sieb. OpenAI räumt sogar selbst ein, dass es zu Fehlern kommen kann. Sprich: Dass fremde Menschen eben doch persönliche Informationen mitlesen. Mehr Offenheit und Transparenz wären jedoch angebrachter als kleingedruckte Anmerkungen, die tief in irgendwelchen Datenschutzerklärungen untergehen.

Es ist zwar durchaus nachvollziehbar und mitunter sinnvoll, dass Menschen echte Gespräche überprüfen, wenn dadurch gefährliche, manipulative oder schlicht schlechte Antworten erkannt werden können. Nur sollten Nutzer auch wissen, worauf sie sich einlassen. OpenAI bietet zwar Opt-out- und temporäre Chats an. Aber die Existenz menschlicher Prüfer wurde in der öffentlichen Kommunikation bislang fast schon unter den Teppich gekehrt.

Stimmen

  • Michal Luria, Senior Research Fellow am Center for Democracy & Technology, erklärte gegenüber 404 Media (€): „Die Überprüfung von Unterhaltungen mit Chatbots durch Menschen kann für die Sicherheit unerlässlich sein. Allerdings darf man nicht vergessen, dass aktuelle Chatbot-Schnittstellen automatisch ein trügerisches Gefühl von Intimität und Privatsphäre in scheinbar persönlichen Interaktionen erzeugen, während in Wirklichkeit möglicherweise menschliche Prüfer am anderen Ende mitlesen.“
  • Rechtswissenschaftlerin Kate Klonick hat auf Bluesky eine durchaus pointierte Reaktion auf den Artikel gepostet: „Menschen 2014–2024: ‚Wir wollen nicht, dass Roboter unsere Inhalte prüfen! Wir verlangen eine menschliche Überprüfung!‘ Menschen 2026: ‚Heilige Scheiße, wusstet ihr, dass Menschen unsere Inhalte prüfen!? Wie gruselig! Wir wollen nur Roboter!!‘“
  • Joseph Cox, Redakteur bei 404 Media und Autor des entsprechenden Artikels, schrieb in einem Beitrag auf LinkedIn: „OpenAI hat eine ganze Armee von Freiberuflern engagiert, die die Chats echter ChatGPT-Nutzer lesen. Ich habe interne Dokumente, das Überprüfungssystem und echte Nutzeranfragen gesehen. Manchmal enthalten diese sehr persönliche und sensible Informationen.“ Auf die Frage, ob es Nutzern bewusst sei, dass menschliche Prüfer ihre Unterhaltungen einsehen könnten, antwortete ein OpenAI-Auftragnehmer gegenüber 404 Media: „Nein, ich glaube nicht, dass sie sich vorstellen würden, dass irgendwo ein Auftragnehmer (…) die Unterhaltungen analysiert.“

Datenschutz: Wie sich der Umgang mit KI verändern könnte

Je persönlicher KI wird, desto schwammiger wird die Trennung zwischen Datenschutz und Produktqualität. Wer ChatGPT etwa als digitalen Lebensberater, persönlichen Assistenten oder Gesprächspartner nutzt, liefert OpenAI zwangsläufig andere Informationen als jemand, der sich nur eine Excel-Tabelle oder Dokumente analysieren lässt.

Es scheint deshalb fast schon überfällig, dass Nutzer künftig differenzierter festlegen können sollten, was eine KI speichert, welche Informationen in ihre Trainingsdaten einfließen und welche persönlichen Informationen fremde Menschen nicht zu Gesicht bekommen sollen.

Die menschliche Kontrolle von Chats könnte je nachdem, wie sie kommuniziert und konkret umgesetzt wird, sowohl zu einem Vertrauensproblem als auch zu einem Vertrauensargument werden. Indes: OpenAI, Google und Anthropic setzen bereits alle auf Prüfungen durch Mitarbeiter, jeweils mit unterschiedlichen Kontroll- und Schutzmechanismen.

Oder: Je stärker KI in unseren Alltag eindringt, desto weniger wird die Frage lauten, ob irgendwo Menschen hinter Bildschirmen sitzen und unsere Chats mitlesen. Sie wird lauten: Wer darf wann hinschauen und warum – und was weiß ich darüber? Der Umgang mit KI könnte sich dadurch verändern.

Einigen wird es egal sein. Bei anderen könnte ein neues digitales Grundverständnis entstehen. Denn nicht jede Konversation mit einer KI ist automatisch ein vertrauliches Vier-Augen-Gespräch. Das mag banal klingen, könnte aber zu einer wichtigen Datenschutzregel in der KI-Ära werden.

Denn spätestens wenn Chatbots irgendwann nicht mehr nur antworten, sondern zuhören, gar sehen, handeln und sich erinnern, sind Transparenz und Datenschutz keine netten Zusatzfunktionen mehr, sondern die Voraussetzung dafür, dass aus künstlicher Nähe nicht irgendwann ein ziemlich unangenehmes Gefühl von Überwachung wird.

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Facebook und X am Ende? Das AT-Protokoll könnte alles ändern

12. September 2026 um 06:00

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AT-protokoll

Dezentrale soziale Netzwerke versprechen einen neuen Ansatz bei der Kommunikation. Denn Nutzer erhalten die Kontrolle über ihre Daten und Konten zurück, ohne an eine einzelne Plattform gebunden zu sein. Das AT-Protokoll spielt dabei eine große Rolle.

Die heutigen Platzhirsche bei den sozialen Netzwerken zeichnet vor allem ein Aspekt aus: Sie sind zentralisiert organisiert. Das bedeutet, dass Nutzer häufig an den Anbieter gebunden sind und keine Hoheit über ihre Daten besitzen. Doch das könnte sich künftig ändern. Und zwar dank des sogenannten Authenticated Transfer Protocols.

Was ist das AT-Protokoll – und wie funktioniert es?

Das AT-Protokoll organisiert die Verteilung digitaler Informationen von Grund auf neu. Digitale Identitäten basieren nicht mehr auf klassischen Benutzernamen, sondern auf kryptografisch gesicherten Identitäten, die auf eigenen Domain-Namen basieren. Dadurch lagern sämtliche Inhalte wie Beiträge, Kommentare oder Gefällt-Mir-Angaben in einem sogenannten Repository.

Bei einem solchen Repository werden Daten so strukturiert, dass sie lückenlos nachvollziehbar sind. Diese Struktur ist mit einem digitalen Logbuch vergleichbar, in dem alle Aktionen niedergeschrieben sind, die Nutzer auf der jeweiligen Plattform ausgeführt haben. Ist etwas unstimmig, kann man in dem Logbuch blättern und nachvollziehen, ob etwas tatsächlich so passiert ist.

Du entscheidest, wie Informationen dargestellt werden

Auch der Austausch von Informationen funktioniert etwas anders. Wer auf Reddit surfen will, geht dazu entweder auf die Reddit-App oder über die offizielle Reddit-Website. Anderen Wegen wurde bereits vor einigen Jahren der Riegel vorgeschoben. Beim AT-Protokoll ist das anders. Über ein weltweites Netzwerk namens Lexicon tauschen beteiligte Server ausschließlich strukturierte Inhalte aus, statt ganze Websites zu übertragen.

Das bedeutet, dass Nutzer selbst entscheiden können, wie sie Informationen konsumieren. Sei es über eine offizielle Website, eine Drittanbieter-App oder selbstständig aufbereitete Daten. Persönliche Mitteilungen und Erwähnungen laufen dabei über individuelle Datenserver, während großflächige Suchanfragen, globale Trends sowie komplexe Algorithmen durch spezialisierte Indexierungsdienste verarbeitet werden.

Wie das AT-Protokoll Daten und Reichweite entkoppelt

Durch diese Aufteilung trennt das AT-Protokoll die Veröffentlichung von Inhalten konsequent von deren tatsächlicher Reichweite. Das System funktioniert dabei wie ein Baukasten. Einzelne Elemente wie der Server-Anbieter lassen sich jederzeit austauschen. Bei einem Wechsel des Anbieters bleibt die eigene digitale Identität mitsamt allen bestehenden Verknüpfungen vollständig erhalten.

Fällt ein Server aus oder wird der Betrieb eingestellt, schützt ein integrierter Sicherheitsmechanismus vor unbeabsichtigtem Datenverlust. Denn Nutzer können jederzeit mit einem speziellen Wiederherstellungsschlüssel ihr Konto ohne Unterstützung einer dritten Partei wiederherstellen und auf einen neuen Server übertragen.

Herausforderungen für Entwickler und die Infrastruktur

Trotz dieser Flexibilität hat die Architektur auch ihre Macken. Lokale Sicherungskopien auf Nutzer-Endgeräten sind etwa durch den verfügbaren Speicherplatz begrenzt. Zudem ist die Entwicklung einer solchen Plattform aufgrund der Flexibilität etwas aufwendiger.

Daher hängt der langfristige Nutzen primär von der Nachfrage ab. Doch gelingt der Aufbau einer solchen Infrastruktur, kann das System Nutzer dauerhaft vor der Kontrolle einzelner Gatekeeper wie Meta oder X schützen. Das AT-Protokoll stellt somit einen vielversprechenden Ansatz dar, um die Souveränität über persönliche Daten zurück in deine Hände zu legen.

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Firefox installiert KI ungefragt

06. September 2026 um 09:35

Firefox installiert eine lokale KI-Komponenten für die Autofill-Funktion auf dem Rechner. Welche Aufgabe hat TinyBERT, wie wird man ihn los?

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Mit diesen 4 Fragen kannst du deine Datenschutzkompetenz testen

17. August 2026 um 05:45

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Datenschutz Kompetenz Fragen herausfinden

Wer persönliche Daten schützen will, braucht mehr als nur ein gutes Gefühl für Privatsphäre. Forscher der Universität Würzburg haben untersucht, wie sich Kompetenz in Sachen Datenschutz erfassen lässt. Mit diesen vier Fragen lässt sich testen, wie gut du beim Thema Datenschutz wirklich aufgestellt bist.

Wer sich im Netz bewegt, hinterlässt dabei digitale Spuren – ob beim Scrollen in sozialen Netzwerken, beim Online-Shopping oder beim Installieren neuer Apps. Bei all diesen Tätigkeiten geben wir oft mehr persönliche Informationen preis, als uns bewusst ist.

Denn die gesammelten persönlichen Daten werden verarbeitet und weitergegeben. Umso wichtiger ist es, zu wissen, welche Daten gesammelt werden, wer darauf zugreifen kann und welche Möglichkeiten es gibt, die eigene Privatsphäre zu schützen.

Besonders sichtbar wird das beim Thema Cookies. Denn kaum eine Website kommt heute ohne ein entsprechendes Banner aus – und genauso oft wird es aus Gewohnheit möglichst schnell weggeklickt.

Statt sich mit Einstellungen und Einwilligungen zu beschäftigen, wählen viele Nutzer den bequemsten Weg. Dabei entscheiden gerade diese wenigen Klicks darüber, welche Daten gesammelt und für welche Zwecke sie verwendet werden dürfen.

Doch wie gut wissen Nutzer tatsächlich über Datenschutz Bescheid und wie lässt sich diese Kompetenz überhaupt messen? Genau dieser Frage sind Forscher der Julius-Maximilians-Universität Würzburg nachgegangen. In ihrer Studie haben sie vier Fragen herausgestellt, mit denen sich Datenschutzkompetenz zuverlässig erfassen lässt.

Testverfahren für die Erfassung von Datenschutzkompetenz

Gemeinsam mit der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit haben die Forscher der Universität Würzburg ein Testverfahren entwickelt, das die Datenschutzkompetenz hinterfragt. Dabei kommen vier konkrete Testfragen zum Einsatz, bei denen die Befragten ihre Kompetenz hinsichtlich des Datenschutzes selbst einschätzen können.

Die Antworten auf diese Fragen werden in einer fünfstufigen Skala abgefragt. Diese reicht von „Damit habe ich mich noch gar nicht beschäftigt“ bis hin zu „Ich kenne mich sehr gut damit aus und könnte es anderen erklären“.

„Um Datenschutzkompetenz in der Breite fördern zu können, benötigt die Wissenschaft Instrumente, die zugleich präzise und effizient sind“, erklärt Professorin Carolin Wienrich, Leiterin des Lehrstuhls für Psychologie Interaktiver Systeme an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg. Bisher habe die Messung von Datenschutzkompetenz als zu komplex für standardisierte Bevölkerungsbefragungen gegolten. Die neue Kurzskala schließe diese Lücke jedoch. Denn anhand von nur vier Fragen stelle diese eine wesentliche Neuerung gegenüber bisherigen, oft sehr umfangreichen Fragebögen dar.

Datenschutzkompetenz: Vier Fragen genügen

Die vier Fragen der von den Forschern entwickelten Kurzskala umfassen die vier Bereiche der Datenschutzkompetenz. Zunächst wird dabei das Wissen über institutionelle Praktiken mit der Frage „Wie gut kennen Sie sich damit aus, welche Daten Unternehmen über Sie speichern und wofür sie diese nutzen?“ erhoben.

Die zweite Frage betrifft das „Wissen über Datenschutzstrategien“. Hierfür nutzten die Forscher für ihren Fragebogen die Frage: „Wie gut kennen Sie sich mit Möglichkeiten aus, Ihre persönlichen Daten effektiv zu schützen?“

Auch das Wissen über Datenschutzrecht spielt eine wesentliche Rolle bei der Erfassung der Datenschutzkompetenz. Hierfür kam die Frage „Wie gut kennen Sie sich mit Ihren rechtlichen Ansprüchen und Datenschutzrechten gegenüber Unternehmen aus?“ zum Einsatz.

Als letzten Punkt haben die Forscher faktisches Datenschutzwissen abgefragt. Dieses wurde mit der Frage „Wie gut kennen Sie sich mit aktuellen Diskussionen, Begriffen und potenziellen Risiken rund um den Datenschutz aus?“ abgefragt.

Anhand dieser Fragen konnten die Forscher ihre neue Skala in einer großen, repräsentativen Umfrage zur Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) validieren. Insgesamt wurden 1.666 Personen befragt.

Dabei konnten die Forscher bei Probanden, die auf der Vier-Fragen-Skala hohe Selbsteinschätzungswerte erreichten, in einem anschließenden Test zu den technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen der ePA auch tatsächlich größeres Wissen nachweisen.

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Für Europa: Fraunhofer und SAP wollen US-Cloud-Anbieter austricksen

13. August 2026 um 19:50

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Cloud-Edge-computing USA Europa Clouds Unabhängigkeit Souveränität

Europäische Unternehmen hängen bei der digitalen Infrastruktur stark von US-Konzernen ab. Eine neue Open-Source-Architektur hinter Cloud Edge Computing soll nun die Wende einleiten und die Datenverarbeitung direkt vor Ort ermöglichen. Damit könnte eine unabhängige und nachhaltige digitale Infrastruktur in greifbare Nähe rücken. 

Ein Blick auf die Internetinfrastruktur offenbart ein klares Bild: Wir in Europa zeigen eine deutliche Abhängigkeit von US-Konzernen, wie Amazon, Google oder Microsoft. Allein diese Anbieter verwalten etwa 70 Prozent der europäischen Infrastruktur. Im Resultat ist aber nicht immer ganz klar, wohin die Daten europäischer Bürger und Firmen fließen.

Eine Lösung des Problems könnten dezentrale Netzwerke sein. Derzeit entwickeln das Fraunhofer-Institut für Software- und Systemtechnik ISST und für Angewandte und Integrierte Sicherheit AISEC sowie SAP im Rahmen der EU-Initiative IPCEI-CIS eine Architektur (ApeiroRA), die zentrale Rechenzentren mit genau diesen dezentralen Netzwerken vereinen soll. Das könnte dann so aussehen, dass die Verarbeitung von Informationen innerhalb der Rechenzentren in sogenannten Cloud Edges erfolgt.

Was ist Cloud Edge Computing?

Bei Cloud Edges handelt es sich um dezentrale Rechenknoten, die Cloud-Dienste physisch näher an ihre Nutzer bringen. Denn das ermöglicht die Datenverarbeitung vor Ort und reduziert Latenzzeiten teils drastisch. In den Cloud Edges erfolgt die Analyse von Informationen in Echtzeit, während die Cloud weiterhin als zentraler Speicher dient.

Und hier besteht in Europa großes Potenzial. Denn solche Cloud Edges könnten etwa direkt im Turmfuß eines Windrads oder auf einem beliebigen lokalen industriellen Betriebshof entstehen. Heinrich Pettenpohl, Abteilungsleiter für IT Service Providers am Fraunhofer ISST, fasst zusammen:

Im globalen Markt für Public-Cloud-Dienste hat Europa den Anschluss verloren. Im Bereich von Cloud Edge Computing ist das nicht der Fall. Daher verfolgt die EU-Kommission die Strategie, dezentrale, kleinere Rechenzentren, sogenannte Cloud Edges, zu fördern, sodass europäische Unternehmen direkten Zugriff haben und ihre Daten dort ablegen können.

Das Projekt hat auch die Nachhaltigkeit im Blick. Denn digitale Arbeitslasten sollen laut Angaben dynamisch an diejenigen Standorte verlagert werden, an denen im jeweiligen Moment ausreichend Ökostrom zur Verfügung steht.

Offene Standards für europäische Unternehmen

Für Unternehmen und Behörden bringen die offenen Schnittstellen weitere Vorteile. In sich isolierte Insellösungen sollen dann nämlich der Vergangenheit angehören. Denn der neue Ansatz soll erstmals eine besonders hohe Flexibilität und Interoperabilität bieten. Eine strikte Bindung an nur einen Anbieter findet dann nicht mehr statt.

Die Fraunhofer-Institute beschreiben auch konkrete Zukunftsszenarien. Intelligente Systeme könnten etwa zur Optimierung des eigenen Ressourcenverbrauchs digitale Zwillinge simulieren. Durch die Auswahl der besten Simulation ließe sich im Resultat dann die optimale IT-Konfiguration finden. Eine autonome Fehleranalyse und KI-gestützte Betriebsführung sollen Administrationsaufwände deutlich reduzieren.

Für die unabhängige Weiterentwicklung übergaben die Projektpartner ihre zentralen Ergebnisse an die NeoNephos Foundation. Diese ist Teil der Linux Foundation Europe und soll bald die komplexe Architektur schrittweise in konkrete Lösungen und Piloten überführen. Dabei sind höchste Sicherheitsstandards unverzichtbar, um die Informationen vor unbefugten Zugriffen zu schützen. Im besten Fall entsteht also eine übertragbare Lösung, die Europa mehr Unabhängigkeit, Transparenz und eine langfristige Wettbewerbsfähigkeit ermöglicht.

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Migranten als Versuchskaninchen? Bund plant Asylverfahren mit KI

10. August 2026 um 11:00

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Asylverfahren KI Künstliche Intelligenz Abschiebungen Deutschland

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, nachdem Behörden bei asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren auch Künstliche Intelligenz einsetzen dürfen. Das passt zur Digitaloffensive von Deutschland – gerade im Verwaltungssektor. Kritische Stimmen wie die von AlgorithmWatch warnen jedoch, dass das neue Migrationsgesetz die Persönlichkeitsrechte gefährden und Diskriminierung fördern könne. Eine kommentierende Analyse.

Was das KI-Migrationsgesetz vorsieht

  • Effizienter, einheitlicher, hochwertiger und sicherer soll die Migrationsverwaltung durch den beschlossenen Gesetzentwurf werden – wie viele administrative Abläufe in Deutschland. Das passt zunächst in die Entwicklung, denn Deutschland muss die Digital-Geschwindigkeit weiterhin erhöhen: Laut Branchenverband Bitkom liegt die Bundesrepublik im Digitalranking nun auf Platz 17 – zuvor war es noch Platz 14. Und immerhin ist die fortschreitende Digitalisierung ein Koalitionsvorhaben.
  • Bereits im November 2025 wurden Eckpunkte zum Einsatz von KI in Visumverfahren und der Migrationsverwaltung beschlossen. Darauf beruht der jetzige Entwurf des KI-Migrationsverwaltungsgesetzes (KIMVG). Ziel ist es, Prozesse zu beschleunigen, systematischer auszuwerten und – in der Regel knappe – Ressourcen zielgerichteter einzusetzen. Das Gesetz soll die rechtliche Basis für rechtssicheren und datenschutzkonformen KI-Einsatz schaffen.
  • Konkret bedeutet das Folgendes: Relevante Behörden wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) dürfen KI-Systeme und andere Automatisierungslösungen anhand von personenbezogenen Daten aus Asyl- und Aufenthaltsverfahren entwickeln. Auf diese Weise ließen sich Abläufe und Muster analysieren, um Anträge schneller zu bearbeiten und bessere Entscheidungen zu treffen, heißt es. Bei begründeten Zweifeln soll KI auch Angaben aus Anträgen mit öffentlichen Web-Informationen abgleichen.

Warum der KI-Einsatz bei Asylverfahren heikel ist

KI umwebt das private, gesellschaftliche und berufliche Leben immer mehr. Ob es sich dabei um ein Auffang- oder ein Spinnennetz mit akutem Vergiftungsrisiko handelt, ist meist nicht klar. Unsere regelmäßigen Good News zeigen, dass KI auch Gutes bewirken kann. Die Positivbeispiele kommen aber primär aus dem humanwissenschaftlichen Bereich.

Eine andere große KI-Motivation ist hinter Effizienz versteckter Profit. Dann gibt es noch den politischen Sektor – mit in der Sache verankerter ethischer Aufladung. Hier fällt auch das KIMVG hinein. Doch Migration ist kein leichtes Thema. Stattdessen scheidet es die Geister und politischen Lager zunehmend – Tendenz eindeutig steigend. Demnach stellt sich grundlegend die Frage, ob der Bund im Zuge sicherlich notwendiger Verwaltungsmodernisierungen hier ein sinnvolles Feld digital bestellt. Denn die Früchte könnten im schlimmsten Fall besonders faul sein, wenn KI Fehler macht – und das macht sie.

Bei jedem KI-Einsatz ist es entscheidend, wie stark die menschliche Hand ist, die darüber wacht. Im hiesigen Fall soll die rechtliche Bewertung und endgültige Entscheidung im Einzelfall bei Menschen liegen. Die KI bliebe rein assistiv – wenn es denn dabei bleibt.

Als Grund für den Gesetzentwurf werden begrenzte Personalkapazitäten bei gleichzeitig hohen Antragszahlen genannt. Das birgt schon im Kern ein signifikantes Risiko (wenn sich die Anträge beispielsweise weiter mehren und die Personaldecke durch Ausfälle noch dünner wird): sich mehr auf die KI zu verlassen, als es eigentlich gedacht ist. Doch das Motto „wird schon schiefgehen“ gilt nicht – es geht um Menschenleben.

Stimmen

  • Aus dem Entwurf zum KIMVG: „Die Komplexität rechtlicher Vorgaben, unterschiedliche Verfahrensarten und individuelle Sachverhalte führen zu einer uneinheitlichen Verwaltungspraxis und erschweren eine einheitliche Rechtsanwendung. Ohne strukturelle Anpassungen ist angesichts begrenzter Ressourcen und weiter steigender Antragseingänge eine zusätzliche Belastung der Verfahren absehbar.“
  • Nora Oppermann ist Junior Policy Managerin bei AlgorithmWatch. Sie kritisiert die vorgelagerte KI-Technologie für die Migrationsverwaltung hinsichtlich der Grenzkontrollen auf EU-Ebene und bemängelt konkret: „Das KI-Migrationsverwaltungsgesetz setzt nun die Fehler auf Bundesebene fort: Das Innenministerium plant, Menschen, die auf eine sichere Ankunft hoffen, unausgereiften KI-Systemen auszusetzen und ihre Schicksale für evidenzlose Forschung zu nutzen. Migrant*innen werden so zu Versuchskaninchen – das ist einer Demokratie nicht gerecht.“
  • In einer Stellungnahme begrüßt der AWO Bundesverband „das Anliegen des Bundesministeriums des Innern, die Migrationsverwaltung zukunftsfähig aufzustellen und Verwaltungsverfahren zu verbessern.“ Allerdings nicht wie aktuell, denn „beim geplanten Einsatz künstlicher Intelligenz in Asyl- und Migrationsverfahren sieht der Verband jedoch erhebliche grund- und datenschutzrechtliche sowie sozialpolitische Risiken und empfiehlt dringend, den Entwurf zurückzuziehen und grundlegend zu überarbeiten.“

Was passiert, wenn KI falsch liegt?

KI kann nicht zu hundert Prozent fair sein, weil sie aus riesigen Datenmengen lernt, die teilweise unvollständig oder falsch sind. Dadurch übernimmt KI auch von Vorurteilen geprägte Daten, was zum bekannten Bias-Problem führt – also zu Verzerrungen. Im thematischen Worst Case könnte so eine Abschiebung unberechtigterweise eingeleitet werden. Auch wenn das Beispiel sehr linear ist, spiegelt es eine mögliche Realität.

Zudem gibt es genug denkbare Negativfälle zwischen einer völlig korrekten Sachbearbeitung und dem Worst Case – beispielsweise eine „enormative Grundlage für intransparente, algorithmisch gesteuerte Entscheidungsprozesse, die weder für Betroffene nachvollziehbar noch vor Gericht substantiiert angreifbar sind“, wie es die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl beschreibt. So löblich und nötig Digitalisierungsmaßnahmen gerade in der Verwaltung auch sind, sie müssen die Grundrechte, Transparenz und den Rechtsschutz wahren und dürfen den Raum für die Verletzung von Persönlichkeitsrechten und diskriminierende Entscheidungen nicht künstlich erweitern.

Zumal es hier nicht um eine Wohnungsummeldung oder eine unternehmensrelevante Genehmigung geht. Nicht falsch verstehen, auch das sind wichtige Verfahren. Die Migrationsverwaltung behandelt aber hochsensible persönliche Daten, Fluchterfahrungen und traumatische Erlebnisse. Klar definierte Schutzmechanismen sind dahingehend Pflicht, würden im Entwurf laut AlgorithmWatch jedoch fehlen.

Kritisiert wird auch die behördliche Breite. Neben dem BAMF und den Ausländerbehörden seien auch das Bundesverwaltungsamt, die Bundespolizei und die Landespolizeibehörden mit Befugnissen ausgestattet. Je mehr involviert sind, desto unübersichtlicher werden die Berechtigungen.

Unterm Strich bleibt es jedoch vor allem bei der Kernfrage: Welche Rolle behält der Mensch? Andererseits: Selbst wenn die finale Entscheidung ein Mensch trifft, bleibt sie durch das KIMVG algorithmisch gesteuert.

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Medizin-KI gefährdet Patientendaten – Forscher fordern neue Standards

28. Juli 2026 um 05:45

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Medizin-KI

Künstliche Intelligenz verändert die Diagnose von Krankheiten. Doch neue Analysen offenbaren Sicherheitslücken bei der Verarbeitung sensibler Daten mittels KI in der Medizin. Es lässt sich etwa mit großer Genauigkeit nachweisen, ob die Daten einer bestimmten Person zum Training eines Modells verwendet wurden. Das birgt konkrete Gefahren für den Alltag und die digitale Sicherheit von Patienten.

Ein internationales Forscherteam der Technischen Universität München, des Hasso-Plattner-Instituts und des Imperial College London hat die Sicherheit von künstlicher Intelligenz im Gesundheitswesen untersucht. Die im Fachmagazin Nature veröffentlichten Ergebnisse zeigen ein erhebliches Risiko für Patienten, deren Daten für das Training verwendet wurden. In der Untersuchung testeten die Forscher Angriffe auf Modelle, die auf sieben etablierten Datensätzen mit Bildgebungsdaten, Kardiogrammen und elektronischen Patientenakten basierten.

Die Ergebnisse offenbaren Lücken bisheriger Sicherheitstests. Während Angriffe auf ganze Datensätze meist scheiterten, ließen sich einzelne Personen mit einer Wahrscheinlichkeit von nahezu 100 Prozent wiedererkennen. Denn wenn Angreifer Zugriff auf das System der Klinik und ein einziges Datenblatt des Patienten haben, entsteht eine digitale Spur. Gelingt der Nachweis, dass der Datenpunkt in ein spezifisches KI-Modell für Spezialtherapien eingeflossen ist, verrät dies indirekt die Erkrankung des Betroffenen.

Die Schwachstellen von KI in der Medizin

Daniel Rückert, Professor für KI in der Medizin an der Technischen Universität München, sagt dazu:

Das ist kein verschmerzbares Risiko. Gesundheitsdaten sind hochsensibel. (…) Das ist besonders schwerwiegend, weil Diskriminierung durch KI auch in der Medizin eine Rolle spielt und beispielsweise manche Modelle weniger genaue Vorhersagen treffen, wenn die Patientin oder der Patient einer Minderheit angehört.

Je größer und komplexer das Modell aufgebaut ist, desto leichter gelingen Angriffe zur Re-Identifizierung. Das Gedächtnis der Software verhält sich dabei ähnlich wie ein genaues Fotogedächtnis. Detailreiche Merkmale prägen sich so tief ein, dass Einzelspuren sichtbar bleiben.

Für Betroffene kann das schwere Konsequenzen im Alltag haben. Gelangen Informationen über eine Teilnahme an Studien über Drittanbieter an Versicherungen, könnten finanzielle Nachteile drohen. Risikoprofile könnten angepasst werden, was zu höheren Beiträgen bei Zusatzversicherungen führt.

Besonders gefährdet sind Personen, die im Datenset unterrepräsentiert sind, wie Minderheiten oder Menschen mit besonderen Organmerkmalen. Wer eigene Daten freiwillig der Forschung spendet, muss somit unter Umständen noch Jahre später Nachteile befürchten.

Lösungsansätze für mehr Datenschutz

Um Patienten wirksam zu schützen, schlägt die Forschung neue technische Schutzmechanismen vor. Ein vielversprechendes Verfahren sei die sogenannte Differential Privacy, bei der der Datenschutz die Basis bildet. Bei diesem Ansatz überlagert ein System das Datenmaterial mit einem gezielten, minimalen Rauschen.

Das lässt sich mit einem leicht milchigen Glas vergleichen. Das Gesamtbild und die medizinischen Details bleiben für den Computer klar erkennbar, aber das Gesicht des Einzelnen verschwimmt unkenntlich. Neben technischen Anpassungen fordern Fachleute neue Standards bei Prüfverfahren.

Sicherheitstests müssen künftig das individuelle Risiko des einzelnen Menschen messen, statt sich auf einen Gesamtdurchschnitt zu verlassen. Zudem ist eine strenge Kontrolle des Zugangs zu den KI-Modellen selbst unverzichtbar. Dadurch ließe sich der wissenschaftliche Fortschritt sichern, ohne die Vertraulichkeit von Patientendaten zu gefährden.

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21. Juli 2026 um 10:00

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