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Pseudo-Lärm und Infraschall: Keine Belege für Windrad-Mythen
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Windparks gelten als Schlüsseltechnologie der Energiewende, stoßen jedoch immer wieder auf Kritik aus der Bevölkerung. Im Mittelpunkt stehen vor allem Sorgen über Lärmbelastung und mögliche Gesundheitsrisiken durch niedrigfrequenten Infraschall. Doch gibt es tatsächlich belastbare Belege für diese Befürchtungen?
Die Windenergie spielt eine zentrale Rolle beim Umbau der Energieversorgung hin zu mehr Klimaschutz und Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen. Als vergleichsweise kostengünstige und emissionsarme Technologie leistet sie einen wesentlichen Beitrag zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen.
Deshalb ist ihr Ausbau in den vergangenen Jahren auch strategisch vorangetrieben worden. Allein im Jahr 2025 betrugt der Anteil der Windenergie an Land und auf See 26,6 Prozent des gesamten Bruttostroms in Deutschland. Zehn Jahre zuvor waren es noch 12,3 Prozent.
Doch mit dem fortschreitenden Ausbau von Windkraftanlagen wachsen auch die Bedenken vieler Anwohner in nahegelegenen Wohngebieten. Häufig genannt werden Sorgen über Lärmbelastung durch das gleichmäßige Geräusch der Rotoren sowie über möglichen Infraschall, der als gesundheitliches Risiko wahrgenommen wird.
Bergen Windparks tatsächlich Gesundheitsrisiken?
Die Debatte um mögliche Gesundheitsrisiken durch Windparks sorgt auch gerichtlich immer wieder für Auseinandersetzungen. So hatte im Jahr 2019 beispielsweise ein Landwirt und Pensionsbetreiber vor dem Landgericht Paderborn Schadenersatz von einem Windparkbetreiber erstreiten wollen.
Es sei durch den Betrieb der Anlagen unter anderem „zu Störungen der Nachtruhe mit häufigen Aufwachereignissen, teilweisem Herzrasen, Druck auf den Ohren, vermehrten Kopfschmerzen, innerer Unruhe sowie Unausgeglichenheit und Müdigkeit“ gekommen. Vor allem der sogenannten Infraschall – Schall mit sehr niedriger Frequenz, der für das menschliche Ohr nicht hörbar ist – gelte hierbei als Belastung und potenzielle Ursache.
Doch das Landgericht wies die Klage zurück. Der Kläger habe nicht hinreichend beweisen können, dass die auftretenden Beschwerden durch den Infraschall des Windparks verursacht wurden. Sein Vortrag hätte lediglich „auf Hypothesen und Forschungsansätzen aufbaut, die jedoch noch nicht zu gesicherten Erkenntnissen geführt haben“.
Im Urteil des Landgerichts heißt es außerdem, es stehe nicht in Frage, „dass Infraschall existiert und auch gemessen werden kann“. Doch lasse der aktuelle Forschungsstand keinen Rückschluss darauf zu, dass der von Windrädern erzeugte Infraschall negative gesundheitliche Auswirkungen habe. Auch die vom Kläger geschilderten Symptome seien nicht eindeutig darauf zurückzuführen.
Wie ist der Stand der Forschung?
Im Jahr 2020 veröffentlicht das technische Forschungszentrum Finnland in Zusammenarbeit mit dem finnischen Institut für Gesundheit und Soziales, der finnischen Arbeitsschutzbehörde und der Universität Helsinki die Ergebnisse einer Langzeitstudie zu den Auswirkungen von Infraschall durch Windenergieanlagen. Bei dieser konnten keine Hinweise für eine Gesundheitsgefährdung von Anwohnern gefunden werden.
Für die Studie wurden neben einer Langzeitmessung von Schall in Wohngebäuden in der Nähe von Windenergieanlagen ebenfalls Befragungen und Hörtests durchgeführt. Die Forscher konnten bei Simulationen des Schalls von Windparks zusätzlich keine Reaktionen des autonomen Nervensystems auf Infraschall messen.
Dennoch von Anwohnern und Betroffenen wahrgenommene gesundheitliche Beeinträchtigungen seien auf den „Nocebo-Effekt“ – analog zum „Placebo-Effekt“ – zurückzuführen. Bei diesem treten negativen Gesundheitseffekt dadurch auf, dass Betroffene negative Effekte erwarten.
Davor warnte das Umweltbundesamt bereits 2016 in einem Positionspapier. Demnach komme es nicht zu negativen Auswirkungen auf die Gesundheit durch akustische Effekte oder eine mögliche Infraschallbelastung durch Windenergieanlagen.
Trotz klarer wissenschaftlicher Befunde dazu komme es immer wieder zu Ängsten und Bedenken bei Anwohnern „bezüglich potenzieller gesundheitlicher Risiken“. Wichtig sei es hier laut dem Umweltbundesamt „die Personen adäquat zu informieren und sie nicht mit ihren Bedenken alleine zu lassen“.
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Baustopp für Wind und Solar: Ein Frontalangriff auf die Energiewende?
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Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) will den Ausbau von Wind- und Solarkraft in einigen deutschen Regionen stoppen. In einem geleakten Gesetzesentwurf wird der schleppende Netzausbau als Grund genannt. Kritiker sprechen von einem Frontalangriff auf die Energiewende. Eine kommentierende Analyse.
Wirtschaftsministerin Reiche plant Baustopp für Wind und Solar
- Mit einem Referentenentwurf, der unter anderem Table Media vorliegt, will Wirtschaftsministerin Katherina Reiche zentrale Vorgaben für die Energiebranche kippen, die teilweise seit 25 Jahren gelten. Der sogenannte Anschlussvorrang für erneuerbare Energien soll künftig etwa entfallen. Dieser sieht vor, dass Solar- und Windkraftanlagen immer als Erstes angeschlossen werden. Reiche will hingegen, dass die Netzbetreiber eigenmächtig entscheiden können, welche Anlagen ans Netz gehen dürfen und welche nicht.
- Hintergrund der Pläne ist der schleppende Netzausbau in Deutschland, der mitunter dazu führt, dass Windräder und Solaranlagen heruntergefahren werden müssen, wenn sie zu viel Strom produzieren. Diesen Vorgang bezeichnet man auch als Abregelung, die eine Überlastung der Stromnetze verhindern soll. Laut Bundesnetzagentur wurden 2024 insgesamt 3,5 Prozent der erneuerbaren Stromerzeugung abgeregelt, was zu Kosten in Höhe von 554 Millionen Euro geführt hat.
- Das sogenannte Netzpaket sieht vor, dass Betreiber von Solar- und Windkraftanlagen am Ausbau der Stromnetze finanziell beteiligt werden können. Bisherige Entschädigungszahlungen sollen aufgrund abgeregelter Anlagen für bis zu zehn Jahre entfallen. Im Entwurf wird diese Fördermaßnahme für Erneuerbare „Redispatch-Vorbehalt“ genannt. Sie ist zentrale Grundlage dafür, dass Anlagenbetreiber den Ausbau von Wind- und Solarkraft vorantreiben können. Gas- und Kohlekraftwerke sollen laut Gesetzesentwurf weiterhin Anspruch auf Entschädigungen erhalten.
Der Klimawandel ist keine Ermessensfrage
Der aktuelle Gesetzesentwurf des Wirtschaftsministeriums ist weniger im Sinne des Netzausbaus, sondern stellt vielmehr eine Machtverschiebung im Rahmen der Energiewende dar. Denn wenn der Anschlussvorrang für Erneuerbare entfällt, wird aus einem Rechtsanspruch eine Ermessensfrage. Doch der Klimawandel ist keine Ermessensfrage.
Die Lobbyarbeit der Netzbetreiber bei Katherina Reiche scheint derweil Früchte getragen zu haben. Das Ziel: Sie wollen von einem technischen Dienstleister zu einem Torwächter der Transformation werden. Das mag effizient klingen, stinkt aber gewaltig.
Denn wer dem schleppenden Netzausbau mit einem Baustopp für Erneuerbare habhaft werden will, verwechselt Symptom und Ursache. Vergleichbar mit der Frage: Repariert man die Straße oder sperrt man Autos?
Noch brisanter wird es beim Redispatch-Vorbehalt. Denn wer fossile Kraftwerke durch Entschädigungen absichern will, während Betreiber von Wind- und Solarparks zahlen sollen, verzerrt den Wettbewerb im Kampf gegen den Klimawandel.
Klar: Erneuerbare und der Netzausbau sollten Hand in Hand gehen, um Unabhängigkeit, Effizienz und bezahlbare Strompreise zu garantieren. Zumindest in puncto digitaler Transparenz sieht der Reiche-Entwurf durchaus Sinnvolles vor. Doch anstatt auf pauschale Baustopps zu setzen und Entschädigungen unausgewogen zu streichen, täte Deutschland gut daran, mehr Gas beim Netzausbau als bei fossilen Kraftwerken zu geben.
Stimmen
- Auch RWE-Chef Markus Krebber übte auf einer Fachmesse am 10. Februar 2026 scharfe Kritik: „Das ist absurd. Wenn man die Redispatch-Kosten an andere geben will, dann müssen die Netzbetreiber diese tragen, ohne sie an die Kunden weitergeben zu dürfen.“ Laut Krebber erhöhe das den Druck, die Netze schneller auszubauen, ohne die Energiewende zu bremsen.
- Der unabhängige Energieexperte Tim Meyer findet „auch viel Richtiges im Gesetzesentwurf“. In einem LinkedIn-Beitrag schreibt er: „Gebiete mit begrenzter Netzaufnahmekapazität auf digitalen Plattformen transparent ausweisen und übergangsweise andere Spielregeln vertraglich regeln? Klingt sinnvoll. Auf digitalen Plattformen verfügbare Netzkapazitäten ausweisen und Anschlussbegehren digital umsetzen? Unbedingt! Wo ist also der Haken? Genau an dem Punkt, zu dem der Entwurf kein einziges Wort verliert: der strukturellen Überforderung von Verteilnetzbetreibern.“
- Carolin Dähling, Bereichsleiterin Politik und Kommunikation bei Green Planet Energy, in einem Statement: „Das geplante Netzpaket des Bundeswirtschaftsministeriums ist ein Frontalangriff auf die Energiewende. Wenn der Einspeise- und Anschlussvorrang für erneuerbare Energien fällt, droht der Ausbau von Wind- und Solarenergie massiv einzubrechen. Ministerin Reiche hält zwar offiziell an den Ausbauzielen fest, doch was nützen Solardächer und Windräder auf dem Papier, wenn neue Anlagen nicht wirtschaftlich betrieben werden können und keinen verlässlichen Netzanschluss mehr bekommen?“
Muss der Druck auf die Netzbetreiber steigen?
Das Netzpaket wird aufgrund der nahezu ausschließlich negativen Kritik vermutlich in zentralen Punkten entschärft werden. Der Anschlussvorrang könnte in modifizierter Form bestehen bleiben, während digitale Transparenzplattformen kommen und der Druck auf die Netzbetreiber steigt.
Sollte die Reform aber weitgehend wie geplant umgesetzt werden, wird der Ausbau der Erneuerbaren in netzschwachen Regionen ausgebremst. Denn Investoren müssten mit einem höheren Risiko kalkulieren. Und: Die Energiewende würde regionalisiert – mit grünen Hotspots und grauen Flecken.
Das politische Szenario: Der Streit um Netze, Kosten und Zuständigkeiten wird zum Symbolkonflikt über Tempo und Prioritäten. Doch falls die Regierung den Eindruck erweckt, Erneuerbare auf die Wartebank zu schicken, könnte Vertrauen bröckeln.
Gelingt hingegen der Beweis, dass bessere Steuerung nicht gleichbedeutend mit einer Bremse ist, würde aus dem Netzpaket kein Bremsklotz, sondern ein Navigationssystem. Letztlich entscheidet sich die Zukunft aber nicht am Mast, sondern am Maß.
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Abwürgen statt arbeiten: So sollen Erneuerbare gebremst werden
Trotz Trump-Bremse: Neue Stromkapazitäten in USA nur Erneuerbare
Fliegende Windturbine in China knackt Megawatt-Marke
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Chinas Forschung an fliegenden Windturbinen erreicht einen Meilenstein. Denn erstmals konnte das System, das an einen Zeppelin erinnert, die Megawatt-Grenze überschreiten. Damit rückt eine Technologie näher an die Marktreife, die Windenergie in großen Höhen effizienter nutzbar machen soll.
Die Windenergie zählt weltweit zu den tragenden Säulen der Energiewende und liefert bereits heute einen erheblichen Anteil erneuerbarer Energien. Seit dem Anfang der 2000er Jahre steigt die installierte Windenergieleistung weltweit kontinuierlich an.
So lag die kumulierte weltweite Nennleistung von Windenergieanlagen im Jahr 2014 noch bei 370 Gigawatt. Nur zehn Jahre später – im Jahr 2024 – hatte sich die Zahl bereits auf 1.136 Gigawatt erhöht.
Doch die bisher hauptsächlich genutzten konventionellen Windräder liefern vor allem Energie aus bodennahen Luftströmungen. Diese sind jedoch vergleichsweise anfällig für Windflauten, was die Stromerzeugung zeitweise stark schwanken lässt.
Dahingegen versprechen sogenannte Höhenwinde in mehreren hundert Metern Höhe deutlich konstantere und stärkere Windgeschwindigkeiten. Technologien wie fliegende Windturbinen könnten dieses bislang kaum erschlossene Potenzial nutzbar machen und damit die Effizienz der Windstromerzeugung erheblich steigern.
In China ist es Ingenieuren nun gelungen, mit einem solchen System die Megawatt-Marke zu knacken. Die fliegende Windturbine S1500 des chinesischen Unternehmens Beijing Sawes Energy Technology konnte in 1,5 Kilometern Höhe diesen Meilenstein erreichen.
Das ist Chinas fliegende Windturbine
Die fliegende Windturbine S1500 ähnelt einem Zeppelin und kann die Energie von Höhenwindströmungen nutzen. Wie Interesting Engineering berichtet, hat das System Ende September des vergangenen Jahres alle Tests in der chinesischen Region Xinjiang erfolgreich abgeschlossen.
Dazu gehörte unter anderem die vollständige Montage in der Wüste sowie wiederholte Einsätze bei starkem Wind. Die fliegende Windturbine konnte dabei in einer Höhe von 1,5 Kilometern kontinuierlich Strom erzeugen.
Das System selbst hat eine Länge von etwa 60 Metern und ist 40 Meter breit und hoch. Nach eigenen Angaben des Unternehmens handelt es sich somit um den mit Abstand größten jemals gebauten Windkraftgenerator in der Luft.
Da die Windturbine S1500 in der Luft operiert, ist für den Betrieb kein Fundament oder Turm nötig. Dadurch könne demnach der Materialverbrauch um 40 Prozent reduziert werden.
Zusätzlich lässt sich die gesamte Anlage innerhalb weniger Stunden versetzen. Sie sei daher vor allem für Wüsten, Inseln oder Bergbaustandorte geeignet.
Zwölf Turbinen generieren Energie aus luftigen Höhen
Das System S1500 stellt eine Kombination aus einem Haupttragflächenprofil mit ringförmigen Flügeln dar. Diese bilden gemeinsam einen Luftkanal, in dem zwölf Turbinen mit jeweils 100 Kilowatt Nennleistung installiert sind. Diese Turbinen wandeln die Höhenwinde in Energie um, die dann wiederum über ein Kabelsystem zum Boden geleitet werden.
Da Höhenwinde stärker und gleichmäßiger als Winde an der Erdoberfläche sind, könnten Turbinen in großer Höhe künftig viel mehr Strom erzeugen als herkömmliche landgestützte Systeme.
Auch für die schnelle Katastrophenhilfe könnten sie zum Einsatz kommen. „Die luftgestützte Plattform kann nach einem Erdbeben oder einer Überschwemmung schnell gestartet werden, um die Beleuchtung, Radios und lebensrettende Geräte am Laufen zu halten“, erklärt Weng Hanke, Chief Technology Officer von Beijing Sawes Energy Technology.
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Stromversorgung in Deutschland auch ohne Grundlastkraftwerke möglich
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Mit dem Fortschreiten der Energiewende geraten klassische Grundlastkraftwerke zunehmend in die Kritik. Eine Analyse mehrerer Wissenschaftsakademien beleuchtet, welche Rolle sie künftig noch spielen können – und welche Fragen sich für Versorgungssicherheit, Systemstabilität und den Ausbau erneuerbarer Energien daraus ergeben.
Die Bundesregierung hat in ihren Klimazielen auch für den Strommix in Deutschland klare Zielsetzungen vorgesehen. Allein bis zum Jahr 2030 soll der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch auf mindestens 80 Prozent steigen, um Emissionen deutlich zu senken.
Langfristig strebt Deutschland bis 2045 Klimaneutralität an, was einen weitgehenden Verzicht auf fossile Energieträger im Stromsektor bedeutet. Gleichzeitig soll der Ausbau von Windkraft, Solarenergie und weiteren erneuerbaren Technologien intensiv gefördert werden, um die Versorgungssicherheit auch bei wachsendem Strombedarf zu gewährleisten.
Im Jahr 2025 konnten in Deutschland bereits 288,7 Terawattstunden des gesamten Bruttostroms aus erneuerbaren Energien gewonnen werden. Der Anteil auf die gesamte Strommenge beträgt damit 58 Prozent. Die Stromerzeugung aus Steinkohle und Kernenergie ist gleichzeitig deutlich zurückgegangen.
Doch der vermehrte Einsatz erneuerbarer Energien bringt auch Herausforderungen mit sich. Denn Wind- und Solarenergie unterliegen natürlichen Schwankungen und stehen nicht jederzeit unbegrenzt zur Verfügung. Das wiederum bringt hohe Anforderungen an Netze, Speicher und flexible Kraftwerke mit sich.
Kritiker fordern deshalb, bewährte Grundlastkraftwerke nicht vorschnell aus dem Energiesystem zu verdrängen. Doch ist dies wirklich notwendig? Eine Studie der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften, Leopoldina und Akademienunion gibt Antworten.
Ist eine sichere Stromversorgung auch ohne Grundlastkraftwerke möglich?
Für das Akademienprojekt „Energiesysteme der Zukunft“ (ESYS) haben sich Forscher der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften (acatech), Leopoldina und Akademienunion zusammengeschlossen. Gemeinsam sind sie der Frage auf den Grund gegangen, ob welche Rolle Grundlastkraftwerke in Zukunft noch spielen müssen oder vielleicht sogar können.
Für die Untersuchung hat zunächst das Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung (ISI) Szenarioanalysen durchgeführt. Diese wiederum haben die ESYS-Forscher analysiert sowie Ergebnisse diskutiert und eingeordnet.
Sie kamen dabei zu dem Schluss, dass eine sichere Energieversorgung in Zukunft auch ohne die sogenannten Grundlastkraftwerke möglich sein wird. Allerdings könnten sie unter bestimmten Voraussetzungen dennoch einen Teil des Energiesystems abdecken.
Wann können Grundlastkraftwerke sinnvoll sein?
Die Energiemix aus Solar- und Windenergie muss laut den Forschern mit weiteren Systemen kombiniert werden, um eine klimafreundliche und zuverlässige Stromversorgung künftig zu ermöglichen. Dazu zählen unter anderem Speicher, aber auch flexible Wasserstoffsysteme sowie Residuallastkraftwerke.
Bei letzteren handelt es sich um Kraftwerke, die nur bei Bedarf zeitweise arbeiten. Das können beispielsweise mit Wasserstoff betriebene Gasturbinenkraftwerke sein.
Aber auch Grundlastkraftwerke könnten in dieses System integriert werden, falls sie wirtschaftlicher als ihre Alternativen sind. Sie könnten dann laut den Forschern beispielsweise mit ihren Stromüberschüssen Elektrolyseure mit Strom versorgen und so Wasserstoffimporte verringern.
Am ehesten würden sich hierfür demnach Gaskraftwerke eignen. Allerdings müsse hierfür die Infrastruktur für abgeschiedenes Kohlendioxid erst noch aufgebaut werden.
„Damit Grundlastkraftwerke zu einer substanziellen Kostensenkung führen, müssten ihre Kosten erheblich unter das heute prognostizierte Niveau fallen“, erklärt Karen Pittel, Leiterin des ifo-Instituts und stellvertretende Vorsitzende des ESYS-Direktoriums. „Tatsächlich schätzen wir Risiken für Kostensteigerungen und Verzögerungen bei Grundlasttechnologien tendenziell sogar höher ein als beim weiteren Ausbau der Solar- und Windenergie.“
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