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Received today — 06. November 2026

Dell XPS 13 im Test: Notebook überzeugt durch Qualität und Preis

06. November 2026 um 17:44
Notebook, Laptop, Dell, Akkulaufzeit, NewGadgets, Ultrabook, Johannes Knapp, Windows hello, Thunderbolt 4, Dell XPS 13, Praxistest, Intel Core 5 Das Dell XPS 13 ist ein besonders leichtes Notebook für mobile Anwender. Mit einem Gewicht von einem Kilogramm, einem 13,4-Zoll-Display und Akkulaufzeiten von bis zu 18 Stunden beim Surfen eignet es sich vor allem für Menschen, die häufig unterwegs arbeiten. Im mehrwöchigen Praxistest unseres Kollegen Johannes Knapp von NewGadgets überzeugte das Gerät durch Verarbeitung, Mobilität und Ausdauer. Einschränkungen gibt es bei der Anschlussausstattung. (Weiter lesen)

MacBook Pro: So lässt sich das leuchtende Apple-Logo abschalten

06. November 2026 um 12:11
Apple, Notebook, Laptop, Hardware, Computer, Mac, Macbook, Macos, MacBook Pro, Apple Event, Apple-Logo, Computing, Displaydeckel Das leuchtende Logo auf der Rückseite des neuen MacBook Pro feiert sein Comeback. Die Helligkeit passt sich nun automatisch an die Umgebung an. Wen das Leuchten in dunklen Räumen stört, der kann es über einen versteckten Befehl komplett abschalten. (Weiter lesen)
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Asus Zenbook 14: Notebook mit langer Akkulaufzeit im Test

03. November 2026 um 17:01
Notebook, Laptop, OLED, Asus, NewGadgets, Johannes Knapp, Windows On ARM, Qualcomm Snapdragon, Windows hello, Testbericht, Snapdragon X, Arm Prozessor, Asus Zenbook, Ceraluminum, Asus Zenbook 14, Asus Zenbook 14 UX3480QA Das Asus Zenbook 14 UX3480QA kombiniert ein kompaktes Gehäuse mit OLED-Display, Snapdragon-Prozessor und langer Akkulaufzeit. Mit einem Einstiegspreis von 799 Euro richtet sich das Notebook an mobile Nutzer, die ein leichtes Arbeitsgerät für unterwegs suchen. Im mehrwöchigen Praxistest von NewGadgets.de bewährte sich das Modell auf Geschäftsreisen und während einer Texas-Reise. Dabei zeigte es eine solide Kombination aus Mobilität, Anschlüssen und Ausdauer, allerdings auch einige ... (Weiter lesen)

Gipfel der Dreistigkeit: Klausel soll Meta zum klauen ermächtigen

03. November 2026 um 11:00

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Meta AGB Geschäftsbedingungen Richtlinien Verlage Inhalte Instagram Facebook

Meta will sich über das Kleingedruckte Zugriff auf ganze Verlagswebseiten sichern – und zwar ohne vorher zu fragen. Statt auf eine faire Geschäftsbeziehung zu setzen, will sich der Zuckerberg-Konzern also quasi selbst einen Blankoscheck ausstellen. Meta hat die Einführung seiner neuen AGB zwar nach massiver Kritik verschoben. Doch der Fall zeigt einmal mehr, wie dreist und skrupellos das Unternehmen die Grenzen des Möglichen auslotet. Eine kommentierende Analyse. 

Was in den neuen Meta-AGB steht

  • Am 8. Oktober 2026 hat Meta Änderungen seiner kommerziellen Nutzungsbedingungen angekündigt. Sie sollen dem Konzern weitreichende Zugriffs- und Nutzungsrechte auf Inhalte von Websites ermöglichen, die mit geschäftlichen Meta-Accounts verbunden sind. Neue Klauseln sollen dem US-Technologiekonzern weitreichende Rechte einräumen, um Inhalte von verlinkten Websites, aus Archiven und redaktionellen Angeboten automatisiert zu durchsuchen, zu indexieren und für eigene kommerzielle Produkte auszuwerten. Vor allem europäische Medienhäuser liefen gegen das Inkrafttreten der neuen AGB für Instagram und Facebook Sturm.
  • Deutsche und europäische Verbände haben die EU-Kommission aufgefordert, die geplante Änderung umgehend zu überprüfen und deren Anwendung bis zum Abschluss der Prüfung zu untersagen. Demnach nutze Meta seine marktbeherrschende Stellung aus, um den Zugang zu seinen Plattformen von der kostenlosen Preisgabe des kompletten digitalen Verlagsangebots abhängig zu machen. Die Verbände sehen die Gefahr, dass der Zuckerberg-Konzern Inhalte nutzen könnte, ohne dafür eine Zustimmung einzuholen. Da fast jedes Medienhaus auf Meta-Dienste angewiesen ist, betrifft die Änderung nahezu alle redaktionellen Organisationen.
  • Viele sehen in den neuen AGB die wirtschaftliche Grundlage unabhängiger Medien bedroht. Nachdem die Kritik offenbar zu groß geworden war, passte Meta seine neuen Nutzungsbedingungen zwar zunächst marginal an und strich den Verweis auf sein KI-Training. Für Kritiker war dies aber nur ein sprachliches Ablenkungsmanöver. Nachdem auch die britische Wettbewerbsbehörde eine förmliche Untersuchung angekündigt hatte, verschob Meta die Einführung seiner neuen AGB zunächst auf den 20. November 2026, dann auf unbestimmte Zeit.

Meta stellt sich Blankoscheck für fremde Inhalte aus

Meta lotet einmal mehr kackendreist die Grenzen des Möglichen aus – und zwar offenbar so lange, bis jemand Stopp sagt. Das ist zwar keine neue Erkenntnis. Mit seinen aktualisierten Nutzungsbedingungen hat das Unternehmen der Dreistigkeit aber die Krone aufgesetzt. Denn das Kleingedruckte hat es in sich. Meta will offenbar nicht nur geteilte Links auswerten, sondern gleich die dahinterliegenden Websites samt ihrer Inhalte durchleuchten und kommerziell verwursten. Einfach so. Ohne zu fragen. Das ist eine neue Qualität der digitalen Selbstbedienungsmentalität.

Denn was Verlage und Medien über Jahre mit journalistischem Aufwand, redaktioneller Arbeit und erheblichen finanziellen Investitionen aufgebaut haben, will der Facebook-Konzern für sein ohnehin schon krummes Geschäftsmodell nutzen. Besonders pikant ist dabei die Verknüpfung mit geschäftlichen Meta-Konten. Oder: Wer auf den Plattformen präsent sein will, könnte dafür mit der Preisgabe seines gesamten digitalen Angebots bezahlen. Das wäre nicht nur eine ziemlich einseitige Geschäftsbeziehung, sondern ein Blankoscheck, den sich Meta einfach selbst ausstellt – und zwar über andere hinweg.

Doch der Zuckerberg-Konzern ist damit längst nicht allein. Auch Google bedient sich zunehmend an journalistischen Inhalten, ohne Verlage dafür angemessen finanziell zu beteiligen oder ihnen im Gegenzug nennenswerten Traffic zu liefern. Oder: Die großen Plattformkonzerne profitieren von journalistischer Arbeit, während deren wirtschaftliche Grundlage zunehmend unter Druck gerät. Das Problem ist also größer als Meta. Doch: Wer die digitale Öffentlichkeit kontrolliert, sollte nicht automatisch auch über die Inhalte verfügen dürfen, die sie überhaupt erst mit Leben füllen.

Stimmen

  • Angela Mills Wade, Geschäftsführerin des European Publishers Council, in einem Statement: „Meta scheint seine Geschäftsbedingungen zu nutzen, um sich pauschale Erlaubnis zu verschaffen, die Websites von Verlagen zu scrapen und deren journalistische Inhalte für KI zu verwenden. Die Führung eines Geschäftskontos oder das Teilen eines Links durch einen Leser sollte niemals als pauschale Lizenz zur Verwertung der Inhalte eines Verlags angesehen werden. Journalismus erfordert Investitionen, Fachwissen und Rechenschaftspflicht. Meta kann sich nicht einfach selbst die Erlaubnis erteilen, diese Arbeit zu nutzen.“
  • Auch das Bündnis Zukunft Presse kritisiert den Facebook-Konzern scharf: „Meta will künftig die vollständigen Websites und Archive der Verlage automatisiert erfassen, kopieren, abspeichern und für eigene, automatisierte sowie nicht-automatisierte kommerzielle Produkte auswerten. Damit macht Meta den Zugang zu seinen Plattformen von der kostenlosen Preisgabe des gesamten digitalen Verlagsprodukts abhängig. Das ist skrupelloser Diebstahl. Rechtlich ist es eine missbräuchliche Koppelung und ein Verstoß gegen den Digital Markets Act.“
  • Ein Meta-Sprecher wies die Vorwürfe zwischenzeitlich zurück: „Die von uns zusammengefassten Bestimmungen zum Crawling galten ausschließlich für unsere Anzeigen und Geschäftsprodukte, und das haben wir in den Bestimmungen selbst klargestellt. Dies ändert nichts daran, wie Meta Webcrawler einsetzt. Wie immer können Inhaber von Inhalten die Datei „robots.txt“ nutzen, um ihre Präferenzen anzugeben. Es geht hier nicht um das Scraping von Nachrichtenseiten, und diese Aktualisierungen verleihen uns keine neuen Rechte, die diese Präferenzen außer Kraft setzen.“

Wie Meta seine Macht ausnutzen will

Vor allem die technischen Möglichkeiten hinter den neuen Meta-AGB machen das Vorhaben so brisant. Denn automatisierte Crawler könnten binnen kürzester Zeit riesige redaktionelle Archive erfassen und die Inhalte in Vektordatenbanken und Analysesysteme überführen. Das Problem: Was einmal abgeflossen ist, lässt sich kaum noch kontrollieren, geschweige denn vollständig zurückholen.

Hinzu kommt ein gewisses Machtspiel. Oder besser gesagt: der Versuch, die eigene Marktmacht auszunutzen. Wer den neuen Bedingungen etwa widersprechen möchte, kann das kaum tun, ohne gleichzeitig auf die Meta-Dienste verzichten zu müssen. Für Medienhäuser, die auf Reichweite, Sichtbarkeit und teilweise auch Werbeanzeigen bei Facebook und Instagram angewiesen sind, ist das keine echte Wahlfreiheit. Der einzig wirksame Widerspruch wäre letztlich also ein Abschied von den Plattformen.

Wirtschaftlich ist das für viele aber kaum eine Option. Dass Meta mit seinem skrupellosen Vorstoß innerhalb der EU durchkommt, ist aber äußerst unwahrscheinlich. Und das ist auch gut so! Europa muss deutlich machen, dass wirtschaftliche Abhängigkeiten keine Blankovollmacht zur Verwertung fremder Inhalte begründen. Andernfalls könnten sich die Plattformkonzerne künftig nicht nur als Wächter der digitalen Öffentlichkeit verstehen, sondern gleich noch als deren Eigentümer, wenn sie das ohnehin nicht schon tun.

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Ragebait: Wie Big Tech mit deiner Wut Kohle scheffelt – und KI alles schlimmer macht

29. Oktober 2026 um 11:00

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Ragebait Big Tech KI Künstliche Intelligenz Social Media

Ragebait ist ein Wutköder – und ein skrupelloses Geschäftsmodell. Digitale Inhalte sollen Menschen provozieren, damit sie klicken, kommentieren, streiten und für andere Reichweite und Werbeeinnahmen generieren. Dass Ragebait zum Jugendwort des Jahres 2026 gekürt wurde, ist deshalb keine kuriose Randnotiz, sondern ein Warnsignal, wie gut Empörungsmechanismen bei jungen Menschen funktionieren. KI setzt dieser künstlichen Wut noch die Krone auf. Eine kommentierende Analyse.

Was ist Ragebait?

  • Wörtlich übersetzt bedeutet Ragebait so viel wie Wutköder. Gemeint sind Inhalte, die Menschen im Internet gezielt provozieren, empören oder zu hitzigen Diskussionen verleiten sollen. Das können absurde Behauptungen, beleidigende Aussagen oder Videos mit völlig unsinnigen Aktionen sein. Der entscheidende Unterschied zu gewöhnlichem Clickbait: Es geht vor allem darum, dass Menschen reagieren, kommentieren oder sich mit anderen streiten. Genau solche Interaktionen können die Reichweite erhöhen – und sich für Urheber sowie Plattformbetreiber finanziell lohnen.
  • Am 10. Oktober wurde Ragebait zum Jugendwort des Jahres 2026 gekürt. Im Vergleich zu vorherigen Gewinner-Wörtern wie „Cringe“, „das crazy“ oder „Aura“ handelt es sich aber weniger um eine kuriose sprachliche Randnotiz. Bei der Abstimmung von Langenscheidt setzte sich Ragebait mit 36,5 Prozent gegen „Peak“ und „Crashout“ durch. Das Ergebnis lässt sich als Hinweis darauf deuten, wie präsent die Mechanismen gezielter Online-Empörung bei jungen Menschen wirken. Es beweist aber nicht unbedingt, dass Jugendliche den Begriff inflationär nutzen oder das Phänomen ausschließlich kritisch beäugen.
  • KI kann Ragebait noch einfacher und schneller produzieren. Sie generiert Texte, Fragen und andere Inhalte in großer Zahl. Medienforscher zeigen, wie KI-generierte Provokationen auf Plattformen auftauchen können, ohne dass ein Mensch jeden einzelnen Beitrag erstellt oder verbreitet. Politisch ist das heikel, weil Empörung und Polarisierung auch für Wahlkämpfe genutzt werden. Eine Untersuchung zur Bundestagswahl 2025 zeigt etwa, dass Empfehlungsalgorithmen politische Videos von Parteien an den Rändern häufiger in die Feeds junger Nutzer spielten als Beiträge aus der politischen Mitte.

Wut als Währung

Jugendwort oder Unwort des Jahres? Dass ausgerechnet „Ragebait“ die Wahl gewonnen hat, ist auf jeden Fall nicht nur eine kleine kuriose Fußnote der Jugendsprache. Während „Cringe“, „das crazy“ oder „Aura“ vor allem für sprachliche Trends stehen, verweist das Jugendwort des Jahres 2026 auf ein skrupelloses Geschäftsmodell, das von menschlicher Schwäche lebt. Denn Wut wird zur Währung, Empörung zur Interaktionsfalle und künstlich angestachelter Streit zum Business. Dass sich damit Geld verdienen lässt, ist traurigerweise Ergebnis der ökonomischen Logik digitaler Medien. Denn wer mehr auf Plattformen verweilt und interagiert, kurbelt Reichweite, Werbeanzeigen und Einnahmen an.

Auch viele Accounts setzen gezielt auf Ragebait, um Nutzern ihre Botschaften zu indoktrinieren und über mehr Reichweite indirekt ihr Geschäftsmodell anzukurbeln. Man stelle sich im übertragenen Sinne mal vor, ein Supermarkt würde seinen Kunden harte Drogen verticken und jegliche Kritik daran mit dem Argument abwiegeln, er habe das Zeug ja nicht selbst zusammengerührt. Ähnlich argumentiert auch Big Tech. Will heißen: Die Plattformbetreiber wollen sich ihrer Verantwortung entziehen. Sie stellen aber eine Infrastruktur bereit, die andere mit süchtig machenden Provokationen zumüllen. Stichwort: Doomscrolling.

Algorithmen, die auf maximale Aufmerksamkeit getrimmt sind, sorgen dafür, dass nicht Vernunft oder Diskurs siegen, sondern Hass und Wut. Dass Ragebait im KI-Zeitalter Hochkonjunktur genießt, ist derweil alles andere als Zufall. Denn automatisierte Provokationen en masse sind ein noch größerer Wutköder. Ragebait soll dazu verleiten, Menschen vorschnell zu verurteilen, ohne Hintergründe, gesellschaftliche Bedingungen oder Umgangsformen zu hinterfragen. Trauriges Ergebnis ist eine höchst problematische Debattenkultur, in der Lautstärke mehr zählt als Argumente.

Stimmen

  • Medienwissenschaftler Martin Andree gegenüber n-tv: „Ragebait führt dazu, dass die Leute mehr Zeit auf den Plattformen verbringen. Sie reagieren auf negative Inhalte, beleidigen einander, antworten dann wiederum darauf und gelangen dadurch in eine Art Hamsterrad, aus dem sie nur schwer wieder herauskommen. Was stark polarisiert, erhält auch viel Aufmerksamkeit. Die Leute suchen sich diese Inhalte nicht selbst aus. Sie bekommen sie in ihren Feeds einfach vorgesetzt. Die Verbraucher- und Nutzerautonomie wurde weitgehend abgeschafft.“
  • Ragebait hat zudem eine politische Ebene. Amber Jensen von der Bertelsmann Stiftung dazu: „Empfehlungsalgorithmen bestimmen heute, welche politischen Botschaften junge Menschen überhaupt erreichen. Wenn Parteien der Mitte im digitalen Raum strukturell weniger sichtbar sind, gefährdet das die Ausgewogenheit digitaler Wahlkämpfe.“ Ihre Kollegin Kira Schrödel ergänzt: „Die Feeds sind keine neutralen Räume. Sie spiegeln algorithmische Vorlieben wider. Ob die digitale Öffentlichkeit zukünftig Polarisierung verstärkt oder konstruktiven Diskurs ermöglicht, hängt davon ab, wie wir jetzt kommunizieren und regulieren.“
  • In einem Interview mit Stanford Report erklärt Kommunikationswissenschaftlerin Angèle Christin, welche Rolle KI bei Ragebait spielt: „Generative KI-Tools machen die Produktion von ‚Rage Bait‘ einfacher und schneller. Man denke nur an das gefälschte Video, in dem Präsident Trump eine goldene Krone trägt und nach der jüngsten ‚No Kings‘-Demonstration braunen Schlamm aus einem Flugzeug auf Demonstranten abkippt. […] Das Video – seine Handlung und seine Ästhetik – sprach für sich. Für viele Content-Ersteller ist generative KI ein Segen: Die Technologie ermöglicht es ihnen, mehr Inhalte zu veröffentlichen, von denen sie hoffen, dass sie die Aufmerksamkeit des Publikums und der Algorithmen auf sich ziehen (im Guten wie im Schlechten – das spielt keine Rolle) und viral gehen.“

Wie du Ragebait den Wind aus den Segeln nimmst

Was man gegen Ragebait und KI-Müll tun kann? Die wohl banalste als auch effektivste Methode: erstmal kurz runterfahren. Denn nicht jeder noch so absurde Inhalt verdient unsere Wut, nicht jede Provokation ist einer Antwort würdig und nicht jeder Streit einen weiteren Kommentar. Oder: Bevor der Finger oder Cursor auf „Antworten“ landet, kann sich die simple Frage lohnen, was ein Inhalt bezwecken soll. Denn mit der Unterscheidung zwischen Diskussion und reiner Provokation nimmt man Ragebait den Wind aus den Segeln.

Indes: Nicht jeder Scheiß braucht eine weitere Bühne! Etwas einfach mal zu ignorieren, muss kein Zeichen von Gleichgültigkeit sein. Es ist vielmehr eine bewusste Entscheidung gegen die Aufmerksamkeitsökonomie in den sogenannten sozialen Medien. Denn: Wer offensichtlich und kalkuliert provoziert, sollte nicht auch noch mit Reichweite belohnt werden. Das gilt ebenso für Medien, die Empörung bisweilen selbst zu Schlagzeilen verwursten und damit Zuspitzungen sowie Ragebait-Mechanismen verstärken.

Oder: Nicht jede noch so absurde Behauptung muss aufgegriffen und nicht jeder digitale Ausraster zu einer gesellschaftlichen Debatte aufgebauscht werden. Aber es ist zu bequem, die Verantwortung allein den Nutzern zuzuschieben. Denn solange Plattformen mit Aufmerksamkeit Geld scheffeln, bleibt die Versuchung groß, Empörung systematisch zu verstärken. Was es stattdessen braucht, sind transparente Empfehlungsalgorithmen, klare Regeln und mehr Verantwortungslast für die Betreiber. Bis dahin hilft innere Distanz – und gelegentlich eine Prise Jugendsprache: „Junge, chill mal, is doch nur Ragebait!“

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